Schulberatung

Schulberatung Bayern

 

 

 

Mittlerer Schulabschluss der Hauptschule als Externer

Kurzinformation zum Überblick

 

Die Volksschulordnung ermöglicht die Teilnahme anderer Bewerber an der Prüfung zum Erwerb der mittleren Reife an der Hauptschule.
Schulrechtliche Situation:
Laut § 64 der Volksschulordnung muss folgendes beachtet werden:
Sofern die "anderen Bewerber" Schüler sind, müssen sie sich jedoch mindestens in der Jahrgangsstufe 10 befinden.
Der Antrag ist unter Angabe des gewählten Wahlpflichtfaches bis zum 1. März an der Haupt-/ Mittelschule zu stellen, die eine Jahrgangsstufe 10 führt und in deren Einzugsbereich der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Gegenstand der Abschlussprüfung sind die 7 Prüfungsfächer:
- Deutsch, Mathematik und Englisch
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
- Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (G-S-E) und Physik/Chemie/Biologie (P-C-B)
- Nach Wahl des Bewerbers eines der Wahlpflichtfächer oder Wahlfächer (ausgenommen das Fach Kurzschrift):
o Technik
o Wirtschaft
o Soziales
o Informatik
o Musik
o Kunsterziehung
Neu: ab Schuljahr 2011/12 ersetzt eine Projektprüfung die schriftliche Prüfung im Fach Arbeit, Wirtschaft-Technik sowie das arbeitspraktische Wahlpflichtfach oder sonstige Wahlfach (z.B. aus den Fächern Musik, Kunst, Informatik, Buchführung).


Die Gesamtnoten der Abschlussfächer ergeben sich ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen.
Verlaufserfahrungen Erfahrungen zeigen, dass vor allem Gymnasiasten mit guten Erfolgsaussichten an dieser Prüfung teilnehmen können.